Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1.
Begriffsbestimmungen: Als Fahrschüler gilt jede natürliche Person, welche Leistungen der Fahrschule in Anspruch nimmt. Als Kunde bzw.
Vertragspartner gilt diejenige Person, welche die Anmeldung vornimmt und für die Bezahlung der Leistungen verantwortlich ist. Fahrschüler und
Kunde können identisch sein. Ist der Fahrschüler minderjährig, gilt der Kunde als gesetzlicher Vertreter und Zahlungspflichtiger.
2.
Vertragsabschluss und Vertragsdauer: Der Vertrag kommt mit der Anmeldung (mündlich, telefonisch oder online) zustande. Der Vertrag endet mit
dem Bestehen der praktischen Führerprüfung oder durch Kündigung gemäss OR.
3.
Fahrlektionen und Organisation: Eine Fahrlektion dauert 45 Minuten; in der Regel werden Doppellektionen durchgeführt. Die Lektionszeit umfasst
Begrüssung, Einrichten, Vor- und Nachbesprechung, Fahrunterricht sowie Terminvereinbarung. Der Treffpunkt wird individuell vereinbart. Eine
Anfahrtszeit bis 10 Minuten wird nicht verrechnet; darüberhinausgehender zeitlicher Mehraufwand sowie administrativer Aufwand können
verrechnet werden. Zeitüberschreitungen können angerechnet werden.
4.
Führerausweis / Lernfahrausweis: Der Fahrschüler/Kunde verpflichtet sich, bei jeder Fahrlektion den für die jeweilige Ausbildung oder
Fahrberechtigung erforderlichen gültigen Führer- oder Lernfahrausweis mitzuführen. Probleme betreffend Gültigkeit, Entzug, Einschränkungen oder
fehlende Berechtigungen sind dem Fahrlehrer unverzüglich mitzuteilen. Erfolgt die Meldung erst unmittelbar vor oder zu Beginn der Fahrlektion und
kann diese deshalb nicht durchgeführt werden, wird die Fahrlektion vollumfänglich verrechnet.
5.
Abmeldungen und Verspätungen: Abmeldungen terminierter Fahrlektionen müssen spätestens 24 Stunden vor dem Termin innerhalb der
Arbeitszeiten (Montag – Freitag sowie Samstag bis 12:00 Uhr, ausgenommen gesetzliche Feiertage) per E-Mail, SMS oder WhatsApp erfolgen. Nicht
fristgerechte Abmeldungen werden vollumfänglich verrechnet. Verspätungen des Fahrlehrers verlängern die Lektion entsprechend. Verspätungen des
Fahrschülers/Kunden verkürzen die Lektion entsprechend. Der Fahrlehrer wartet maximal 15 Minuten; danach kann der Treffpunkt verlassen
werden, die Lektion wird verrechnet.
6.
Zahlungsmodalitäten: Theorie- und Fahrlektionen sind bar oder gemäss Vereinbarung zu bezahlen. Rechnung-en per E-Mail sind kostenlos; bei
Postversand wird eine Gebühr von CHF 5.– erhoben. Zahlungserinnerungen werden mit CHF 20.– verrechnet. Nach Ablauf der Zahlungsfrist wird ein
Betreibungsverfahren eingeleitet. Es wird ein Verzugszins von 5 % sowie eine Bearbeitungsgebühr von CHF 100.– erhoben. Die Löschung eines
Betreibungsbegehrens kann auf Wunsch beantragt werden; der administrative Aufwand kann mit CHF 100.– verrechnet werden.
6.a
Betriebsunterbrüche und höhere Gewalt: Kann der Fahrunterricht aus Gründen höherer Gewalt, Krankheit, Unfall, Fahrzeugausfall, behördlicher
Anordnung oder vergleichbaren, von der Fahrschule nicht zu vertretenden Umständen nicht durchgeführt werden, besteht kein Anspruch auf
Schadenersatz. Bereits bezahlte, nicht erbrachte Leistungen werden gutgeschrieben oder rückerstattet.
7.
Kommunikation: Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass rechtlich relevante Mitteilungen, Terminbestätigungen sowie vertragliche
Absprachen auch in elektronischer Form, insbesondere per E-Mail, SMS oder WhatsApp, erfolgen können. Die Bearbeitung und Beantwortung solcher
Mitteilungen erfolgt grundsätzlich während der üblichen Arbeitszeiten der Fahrschule.
8.
Kündigung: Beide Vertragsparteien können den Ausbildungsauftrag jederzeit gemäss OR kündigen. Die Abrechnung erfolgt gemäss diesen AGB.
9.
Abonnemente (ABOs): Abonnemente (ABOs) sind im Voraus zu bezahlen. Nur bezahlte ABOs werden belastet; bei ausstehendem Zahlungseingang
werden Fahrlektionen als Einzellektionen verrechnet.
9.1
Standard-ABOs (Paketmodell): Standard-ABOs werden als vergünstigte Paketangebote verkauft und sind innerhalb von 12 Monaten ab Kaufdatum zu
beziehen. Der im ABO enthaltene Vorteilspreis gilt nur bei frist-gerechtem Bezug des gesamten ABOs. Wird das ABO nicht vollständig innerhalb der
Frist bezogen oder erfolgt eine Kündigung gemäss OR, werden die bereits bezogenen Lektionen zum jeweils gültigen Einzellektionspreis abgerechnet.
Der bezahlte Gesamtbetrag des ABOs wird entsprechend angerechnet. Ein allfälliger Rückerstattungsanspruch ist vom Kunden innerhalb von 12
Monaten nach Ablauf der Bezugsfrist oder nach Kündigung schriftlich geltend zu machen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Geltendmachung, verfällt
der Anspruch. Eine Bearbeitungsgebühr von CHF 15.– kann in Abzug gebracht werden.
9.2
Spezial- und Aktions-ABOs: Spezial- und Aktions-ABOs mit zusätzlichem Preisvorteil gelten als vergünstigte Sonderangebote. Diese sind nicht
rückerstattungsfähig, auch nicht bei vorzeitiger Kündigung gemäss OR, und müssen innerhalb der bei Abschluss kommunizierten Frist, in der Regel 12
Monate, vollständig bezogen werden. Werden Spezial- oder Aktions-ABOs nicht fristgerecht bezogen, entfällt jeder Anspruch auf Rückerstattung oder
Gutschrift. Bei erheblichen, nicht vorhersehbaren Kostensteigerungen (insbesondere Energie-, Treibstoff-, Versicherungs- oder behördlichen Kosten)
behält sich die Fahrschule vor, Preise für noch nicht bezogene Lektionen auch innerhalb eines laufenden Spezial- oder Aktions-ABOs anzupassen.
10.
Prüfungen: Die Anmeldung zur praktischen Führerprüfung erfolgt durch den Fahrlehrer in Absprache mit dem Fahrschüler/Kunden. Bestehen Zweifel
an der Prüfungsreife, kann ein Prüfungstermin verschoben oder annulliert werden. Vor der praktischen Prüfung müssen sämtliche offenen
Rechnungen beglichen sein. Andern-falls kann die Teilnahme an der Prüfung verweigert werden; geplante Lektionen (mindestens drei) werden als
Aufwand vollumfänglich verrechnet. Muss eine dritte praktische Prüfung absolviert werden, sind mindestens 10 Fahrlektionen durchzuführen; die
Prüfungsreife ist durch die Fahrschule zu bestätigen.
11.
Fahrfähigkeit: Der Fahrschüler/Kunde verpflichtet sich, den Fahrunterricht nicht unter Alkohol-, Drogen- oder fahruntüchtig machendem
Medikamenteneinfluss anzutreten. Bei Zweifeln an der Fahrfähigkeit kann die Lektion abgebrochen und voll verrechnet werden.
12.
Haftung, Sorgfaltspflichten und Schäden: Der Fahrunterricht erfolgt grundsätzlich mit einem Fahrzeug mit Doppelpedalen; Ausnahmen bedürfen einer
Vereinbarung. Der Fahrschüler/Kunde verpflichtet sich zu sorgfältigem Umgang mit Fahrzeugen und Einrichtungen. Für Schäden, die durch
vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten, durch missbräuchliche Nutzung oder durch Handlungen entgegen ausdrücklichen Anweisungen des
Fahr-lehrers verursacht werden, haftet der Fahrschüler/ Kunde. Ordnungsbussen und vergleichbare Sanktionen infolge schuldhaften Verhaltens des
Fahrschülers/Kunden gehen zulasten des Fahrschülers/Kunden; ausgenommen sind Sanktionen aufgrund von Anweisungen oder pflichtwidrigem
Unterlassen des Fahrlehrers.
13.
Datenschutz / Foto zu Werbezwecken: Personendaten werden ausschliesslich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen bearbeitet. (DSG; DSV)
Foto- oder Videoaufnahmen des Fahrschülers/Kunden zu Werbezwecken (z. B. soziale Medien) dürfen auf Anfrage nach bestandener praktischer
Prüfung und nur mit vorgängiger, ausdrücklicher Einwilligung verwendet werden. Die Einwilligung ist jederzeit widerrufbar.
14.
Änderung der AGB: Die Fahrschule behält sich vor, die AGB und Preise für noch nicht erbrachte Leistungen anzupassen. Änderungen werden den
bestehenden Kunden in geeigneter Form mitgeteilt.
15.
Schlussbestimmungen: Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht. Gerichtsstand ist Muri AG. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder
werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt (salvatorische Klausel). Diese AGB gelten ab dem 20.01.2026.