1.
Die Fahrschule Salvi verpflichtet sich, den Unterricht für die Fahrschüler/innen so zu gestalten, dass sie ihren Fähigkeiten und dem aktuellen Entwicklungsstand entsprechen. Wir bieten eine transparente Dokumentation, sowie eine vollwertige, vorschriftsgemässe Ausbildung (gemäss Schweizerischen Strassenverkehrsgesetz) an.

2.
Der Vertrag beginnt mit der Anmeldung (mündlich, telefonisch, online) und endet mit der bestandenen praktischen Prüfung.

3.
Eine Fahrlektion dauert 45 Minuten, wobei generell Doppellektionen gefahren werden. In dieser Zeit enthalten sind Begrüssung, Einrichten, Vorbesprechung, Fahrunterricht, Schlussbesprechung und Terminvereinbarung. Treffpunkt wird in Absprache mit dem Fahrschüler getroffen, sind längere Anfahrzeiten (ca. 10 Min.) zum Treffpunkt nötig, behält sich die Fahrschule das Recht vor, diese Zeit mit der vereinbarten Fahrlektion zu verrechnen. Werden Lektionszeiten überschritten, können diese ebenfalls verrechnet werden

4.
Die Fahrschüler/innen verpflichten sich bei jeder Fahrlektion den gültigen Lernfahrausweis mitzuführen. Wenn ein Problem (Gültigkeit, etc.) mit dem Lernfahrausweis eintrifft, ist dies schnellst möglich dem Fahrlehrer mitzuteilen. Wird die Meldung erst unmittelbar vor dem Fahrunterricht gemacht und dieser dann nicht stattfinden kann, werden die Kosten vollumfänglich verrechnet.

5.
Die Abmeldung von terminierten Fahrlektionen muss 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin per E-Mail, SMS oder WhatsApp gemeldet werden. Nicht fristgerechte Abmeldungen werden ohne Abzug verrechnet. Bei eventuellen Verspätungen durch den Fahrlehrer, verlängert sich die Fahrlektion um diese Zeit. Verspäten sich Fahrschüler/innen so verkürzt sich die Fahrlektion um diese Zeit. Der Fahrlehrer muss max. 15 Minuten auf den Fahrschüler warten, anschliessend darf er den Treffpunkt verlassen und die vereinbarten Fahrlektionen werden verrechnet.

6.
Beide Vertragsparteien haben das Recht, die Ausbildung zu jedem Zeitpunkt abzubrechen.

7.
Für Theorie- und Fahrlektionen gilt Barzahlung. Besteht ein ABO, werden die Fahrlektionen diesem abgebucht. Alle ABOs müssen im Voraus bezahlt sein. Ist der Zahlungseingang vor der Fahrlektion noch ausstehend, müssen die Fahrlektionen bis zum Zahlungseingang als Einzellektion bar bezahlt werden. Wird das ABO nicht vollständig aufgebraucht, wird der Restbetrag (im Verhältnis) zurückerstattet, zzgl. Bearbeitungsgebühr CHF 15.00. Spezialangebote sind ausgeschlossen und werden nicht zurückerstattet.

8.
Zahlungen per Rechnung können gebührenfrei per E-Mail zugestellt werden. Bei Postzustellungen wird eine Gebühr von CHF 5.00 erhoben. Entstehen andere damit verbundene Kosten, werden diese weiterverrechnet. Zahlungserinnerungen werden mit einer Bearbeitungsgebühr von CHF 20.00 verrechnet. Ist die Frist nach Zahlungserinnerung abgelaufen, wird ein Betreibungsverfahren eingeleitet. Ein Verzugszins von 5% und eine Bearbeitungsgebühr von CHF 100.00 werden zusätzlich verrechnet. Eine Löschung des Betreibungsbegehrens kann auf Wunsch und mit einer Bearbeitungsgebühr von CHF 100.00 beim zuständigen Betreibungsamt beantragt werden.

9.
Die Anmeldung zur praktischen Führerprüfung bestimmt der Fahrlehrer. Termin für die praktische Führerprüfung wird mit Fahrschüler/innen abgesprochen. Ein bestehender Prüfungstermin kann verschoben oder annulliert werden, wenn durch den Fahrlehrer Zweifel für eine erfolgreiche Prüfung besteht.

10.
Vor der praktischen Prüfung, müssen alle offenen Rechnungen bezahlt sein. Die Fahrschule behält sich das Recht vor, nicht an die praktische Prüfung zu fahren oder sie zu annullieren. Entstandene Kosten werden vollumfänglich verrechnet.

11.
Muss eine 3. praktische Führerprüfung absolviert werden, so sind mindestens 10 Fahrlektionen durchzuführen. Die Prüfungsreife ist von der Fahrschule zu bestätigen.

12.
Ordnungsbussen, die durch Verschulden der Fahrschüler/innen erhoben werden, können zu Lasten der Fahrschüler/innen gehen.

13.
Fahrschüler/innen verpflichten sich, die Fahrzeuge und alle anderen Einrichtungen oder Hilfsmittel mit Sorgfalt zu bedienen. Schäden, die durch unsachgemässe Handhabung oder willentlich verursacht werden, können an Fahrschüler/innen in Rechnung gestellt werden.

14.
Der Fahrunterricht erfolgt ausschliesslich mit einem Fahrzeug mit Doppelpedalausrüstung. Ausnahmen nach Vereinbarung.

15.
Die Fahrschule Salvi behält sich das Recht vor, jederzeit die allgemeinen Geschäftsbedingungen, sowie die Preise, zu ändern.

16.
Fahrschüler/innen verpflichten sich, bei Antritt zum Fahrunterricht nicht unter Alkohol- und/oder Drogeneinfluss zu stehen. Medikamenteneinnahmen liegen ebenfalls in der Verantwortung der Fahrschüler/innen und dürfen die Fahrfähigkeit nicht beeinträchtigen. Bestehen Zweifel an der Fahrfähigkeit, ist der Fahrlehrer berechtigt, die Fahrlektion abzubrechen und die vollen Kosten zu verrechnen.

17.
Für alle Rechtsbeziehungen ist das Schweizer Recht anwendbar. Gerichtsstand ist 5630 Muri / AG

18.
AGB gültig ab 01.01.2023